Freizeitausgleich von Bereitschaftsdiensten
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2005 · Heft 1 · S. 818 bis 820
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit im Sinne er Europäischen Arbeitszeitrichtlinie und des Arbeitszeitgesetzes. Mit der Frage, wie Bereitschaftsdienste zu vergüten sind, beschäftigen sich diese Vorschriften jedoch nicht. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie und das Arbeitszeitgesetz dienen dem Schutz der Arbeitnehmer vor einer zu zeitintensiven Arbeitsbelastung, sichern jedoch keine bestimmte Vergütung. Der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts lässt sich entnehmen, dass die unterschiedlichen Anforderungen an Arbeitnehmer während des Bereitschaftsdienstes und der regulären Arbeitszeit zu unterschiedlichen Formen der…