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Keine Abnahme, kein Geld -Die Zahlungsansprüche des Zahntechnikers setzen voraus, dass der Zahnarzt die zahntechnische Arbeit abgenommen hat
Pamrael, A. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 94 bis 95
Dokument
87479
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Autorin kommentiert ein Urteil des OLG Frankfurt vom 17.02.2005, in dem es um das Rechtsverhältnis des Zahnarztes zum zahntechnischen Labor geht. Ein Zahntechniker hatte auf Vergütung seiner zahntechnischen Leistung geklagt. Das Gericht hatte sich mit der Frage auseinander zu setzen, wie der Begriff der Abnahme im Verhältnis des Zahnarztes zum Zahntechniker beschaffen ist.
Schlagworte
VERGUETUNG
ES
PRAXIS
RECHTSANWÄLTE
BERLIN
ARBEIT
ZAHNTECHNIKER
LEISTUNG
VERHALTEN
ZAHNPROTHESEN
OBERKIEFER
ELEMENTE
KERAMIK
PATIENTEN
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