CareLit Fachartikel

Die Aufklärung des Patienten vor der Arzneitherapie durch Arzt und pharmazeutischen Unternehmer

Koyuncu, A. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 95 bis 101

Dokument
87480
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Koyuncu, A.
Ausgabe
Heft 8 / 2005
Jahrgang 17
Seiten
95 bis 101
Erschienen: 2005-08-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Das hier besprochene Urteil des BGH vom 15.3.2005 hat für die ärztliche Aufklärung vor der Arzneitherapie bedeutende Folgen. Der BGH hat mit diesem Urteil seine Rechtsprechung zum Umfang der Risikoaufklärung auf die Routine-Arzneitherapie ausgedehnt. Der Autor weist auf die Auswirkungen und Folgerungen für die ärztliche Praxis im niedergelassenen und stationären Bereich hin. Dem Urteil kann auch entnommen werden, dass die Packungsbeilage eines Arzneimittels in den Aufklärungsvorgang vor der Arzneitherapie eingebunden ist.

Schlagworte

AUFKLAERUNGSPFLICHT LEISTUNG ZAHNERSATZ ZAHNTECHNIKER PATIENTEN GLÜCK PRAXIS THERAPIE RISIKO VERHALTEN BEHANDLUNGSFEHLER WISSENSCHAFT GESUNDHEITSBERICHTERSTATTUNG ARZNEIMITTELTHERAPIE RAUCHEN ÄRZTE