CareLit Fachartikel
Bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen einesMedikaments ist neben dem Hinweis in der Gebrauchsinformation des Pharmaherstellers auch eine Aufklärung durch den das Medikament…
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 112 bis 114
Dokument
87483
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des BGH vom 15. März 2005. Dabei begehrt die klagende Patientin Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens nach einer ärztlichen Behandlung durch die beklagte Gynäkologin. Diese verordnete der Klägerin wegen einer Dysmenorrhoe das Antikonzeptionsmittel Cyclosa. Die von der Klägerin geäußerten Bedenken, dass sie ein solches Arzneimittel nicht vertrage und Raucherin sei, wies die Beklagte zurück. Aufgrund der Einnahme des Arzneimittels erkrankte die Klägerin schwer.
Schlagworte
AUFKLAERUNGSPFLICHT
PATIENTEN
ES
TABLETTEN
RAUCHEN
DYSMENORRHOE
RISIKO
SCHADENSERSATZ
BERATUNG
VERHALTEN
BEHANDLUNGSFEHLER
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
HÖHE
ÄRZTE
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht