CareLit Fachartikel

Bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen einesMedikaments ist neben dem Hinweis in der Gebrauchsinformation des Pharmaherstellers auch eine Aufklärung durch den das Medikament…

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 112 bis 114

Dokument
87483
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2005
Jahrgang 17
Seiten
112 bis 114
Erschienen: 2005-08-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Urteil des BGH vom 15. März 2005. Dabei begehrt die klagende Patientin Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens nach einer ärztlichen Behandlung durch die beklagte Gynäkologin. Diese verordnete der Klägerin wegen einer Dysmenorrhoe das Antikonzeptionsmittel Cyclosa. Die von der Klägerin geäußerten Bedenken, dass sie ein solches Arzneimittel nicht vertrage und Raucherin sei, wies die Beklagte zurück. Aufgrund der Einnahme des Arzneimittels erkrankte die Klägerin schwer.

Schlagworte

AUFKLAERUNGSPFLICHT PATIENTEN ES TABLETTEN RAUCHEN DYSMENORRHOE RISIKO SCHADENSERSATZ BERATUNG VERHALTEN BEHANDLUNGSFEHLER RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG HÖHE ÄRZTE Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht