CareLit Fachartikel
Bundessozialgericht hilft Ärzten bei RegressenBSG, Urteil vom 27. April 2005 - B6 KA 1/04 R
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 118 bis 119
Dokument
87485
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 27. April 2005 legt das BSG fest, dass die Krankenkassen das gesamte Material vorlegen müssen, wenn ein Arzt das belastende Datenmaterial der Krankenkassen erschüttern kann. Wenn die Krankenkassen die Unterlagen nicht präsentieren können und damit ihre Rückforderungen nicht untermauern können, gibt es einen Abschlag vom Regress in Höhe der nicht beweisbaren Summe.
Schlagworte
GERICHT
REGRESSION
KRANKENKASSE
URTEIL
KOSTEN
ENTSCHEIDUNG
WERBUNG
LICHT
PERSÖNLICHKEIT
PATIENTEN
ES
UNTERLAGEN
HÖHE
REZEPTE
ÄRZTE
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht