CareLit Fachartikel
Arzt muss beweisen, dass er seinen Patienten fehlerfrei behandelt hatBGH, Urteil vom 05. April 2005 - VI ZR 216/03
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 120 bis 122
Dokument
87486
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Urteil des BGH vom 5. April 2005 geht es um fehlerhaftes ärztliches Handeln. Wenn ein Arzt einem Patienten einen Schaden durch fehlerhaftes Handeln zugefügt hat, dann muss der Arzt beweisen, dass der Patient den gleichen Schaden auch bei einem rechtmäßigen und fehlerfreien ärztlichen Handeln erlitten hätte. Der Arzt muss auch beweisen, vorausgesetzt ein schadensursächlicher Eingriff ohne ausreichende Aufklärung des Patienten ist erfolgt, dass es zu dem Eingriff auch bei zutreffender Aufklärung des Patienten gekommen wäre.
Schlagworte
AUFKLAERUNGSPFLICHT
PATIENTEN
SCHILDDRÜSE
STIMMBANDLÄHMUNG
VERHALTEN
ÄRZTE
KRANKENUNTERLAGEN
BERATUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT
UNSICHERHEIT
KAUSALITÄT
BEHANDLUNGSFEHLER
PRAXIS
APOTHEKEN
VERTRAUEN
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