CareLit Fachartikel

Eigenmächtiger Urlaubsantritt nach viermonatigem Warten auf Urlaubsbewilligung kein Kündigungsgrund

PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 459 bis 464

Dokument
87535
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
459 bis 464
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung. In seinem Urteil vom 28.01.2004 macht das ArbG Frankfurt/Main deutlich, dass ein Arbeitgeber eine Mitschuld an personellen Engpässen hat, wenn er einen beantragten Urlaub am letzten Arbeitstag vor dem ersten Urlaubstag zurückweist, obwohl der Urlaub vor vier Monaten eingereicht wurde.

Schlagworte

KUENDIGUNG ES ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN ZEIT VERHALTEN RISIKO SICHERHEIT RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ PflegeRecht Neuwied