CareLit Fachartikel
Eigenmächtiger Urlaubsantritt nach viermonatigem Warten auf Urlaubsbewilligung kein Kündigungsgrund
PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 459 bis 464
Dokument
87535
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung. In seinem Urteil vom 28.01.2004 macht das ArbG Frankfurt/Main deutlich, dass ein Arbeitgeber eine Mitschuld an personellen Engpässen hat, wenn er einen beantragten Urlaub am letzten Arbeitstag vor dem ersten Urlaubstag zurückweist, obwohl der Urlaub vor vier Monaten eingereicht wurde.
Schlagworte
KUENDIGUNG
ES
ARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
ZEIT
VERHALTEN
RISIKO
SICHERHEIT
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSPLATZ
PflegeRecht
Neuwied