CareLit Fachartikel

Zur Pflicht des Trägers eines Pflegeheims, die körperliche Unversehrtheit der Heimbewohner zu schützen

PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 464 bis 468

Dokument
87536
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
464 bis 468
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das vorgestellte Urteil des BGH vom 14. 07. 2005 setzt sich besonders mit der Frage auseinander, welche Maßnahmen ein Altenpflegeheim unter Beachtung von Notwendigkeit und Zumutbarkeit im Einzelfall einzuleiten hat, um bei erhöhter Sturzgefahr seinen Obhutspflichten aus dem Pflegevertrag nachzukommen. Darüber hinaus geht es um die Frage, wem in Sturzfällen die Darlegungsund Beweislast dafür obliegt, ob eine schuldhafte Pflichtverletzung des Heimträgers vorliegt.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG STURZ PFLEGEPERSONAL RECHT HEIMLEITUNG SICHERHEIT PRAXIS MENSCHEN LEBEN VERHALTEN ZEIT LICHT LÄHMUNG TOD VERWIRRTHEIT GESUNDHEIT