CareLit Fachartikel
Zur Pflicht des Trägers eines Pflegeheims, die körperliche Unversehrtheit der Heimbewohner zu schützen
PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 464 bis 468
Dokument
87536
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das vorgestellte Urteil des BGH vom 14. 07. 2005 setzt sich besonders mit der Frage auseinander, welche Maßnahmen ein Altenpflegeheim unter Beachtung von Notwendigkeit und Zumutbarkeit im Einzelfall einzuleiten hat, um bei erhöhter Sturzgefahr seinen Obhutspflichten aus dem Pflegevertrag nachzukommen. Darüber hinaus geht es um die Frage, wem in Sturzfällen die Darlegungsund Beweislast dafür obliegt, ob eine schuldhafte Pflichtverletzung des Heimträgers vorliegt.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
STURZ
PFLEGEPERSONAL
RECHT
HEIMLEITUNG
SICHERHEIT
PRAXIS
MENSCHEN
LEBEN
VERHALTEN
ZEIT
LICHT
LÄHMUNG
TOD
VERWIRRTHEIT
GESUNDHEIT