CareLit Fachartikel

Kosten für Medikamentengabe per Magensonde trägt die Krankenkasse

PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 469 bis 478

Dokument
87537
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
469 bis 478
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten über die Kostenübernahme für Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Das BSG kommt in seinem Urteil vom 17. März 2005 zu der Auffassung, dass eine pflegebedürftige 84-jährige Patientin, die mittels einer Magensonde ernährt wird und deren Ehemann ebenfalls pflegebedürftig ist, die Kosten der über die Magensonde erfolgenden Medikamentierung von der Krankenkasse erstattet erhält.

Schlagworte

ERNAEHRUNGSSONDE HÖHE KRANKENPFLEGE RECHTSPRECHUNG LEISTUNG INTENTION FAMILIE BEURTEILUNG ZEIT VERHALTEN KRANKHEIT ÄRZTE PFLEGEPERSONEN WASSER ZUCKER MUND