CareLit Fachartikel
Kosten für Medikamentengabe per Magensonde trägt die Krankenkasse
PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 469 bis 478
Dokument
87537
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über die Kostenübernahme für Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Das BSG kommt in seinem Urteil vom 17. März 2005 zu der Auffassung, dass eine pflegebedürftige 84-jährige Patientin, die mittels einer Magensonde ernährt wird und deren Ehemann ebenfalls pflegebedürftig ist, die Kosten der über die Magensonde erfolgenden Medikamentierung von der Krankenkasse erstattet erhält.
Schlagworte
ERNAEHRUNGSSONDE
HÖHE
KRANKENPFLEGE
RECHTSPRECHUNG
LEISTUNG
INTENTION
FAMILIE
BEURTEILUNG
ZEIT
VERHALTEN
KRANKHEIT
ÄRZTE
PFLEGEPERSONEN
WASSER
ZUCKER
MUND