CareLit Fachartikel
I. TarifrechtVerbandsaustritt - Bezugnahme (DRK)
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2005 · Heft 1 · S. 527 bis 536
Dokument
87621
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall ist der Kläger Krankenpfleger in einem Krankenhaus, das von der Beklagten betrieben wird. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass sich das Arbeitsverhältnis nach dem DRK-Tarifvertrag richtet. Das LAG Rheinland-Pfalz stellt in seinem Urteil vom 13. Mai 2005 fest, dass die Vergütungstarifverträge zum BAT nicht automatisch im Bereich des DRK-Tarifvertrags galten, sondern der jeweiligen Übernahme bedurften.
Schlagworte
TAETIGKEIT
EHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
ÄRZTE
TARIFVERHANDLUNGEN
ZEIT
VERHALTEN
ES
PRAXIS
BEURTEILUNG
VERSTÄNDNIS
SCHREIBEN
STELLENBESCHREIBUNG
UMWELT
HÖHE
SPRACHE