CareLit Fachartikel
III. Personalvertretungsund BetriebsverfassungsrechtMitbestimmung bei Überstunden
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2005 · Heft 1 · S. 545 bis 548
Dokument
87623
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BVerwG vertritt in seinem Beschluss vom 30. Juni 2005 die Auffassung, das Mitbestimmungsrecht des Personalrats erstrecke sich auch auf die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Mehrarbeit oder Überstunden angeordnet werden. Wenn ein Dienststellenleiter in der Überstundenanordnung die Ableistung der Überstunden als freiwillig deklariere, so werde damit der in § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersG vorausgesetzte kollektive Tatbestand nicht in Frage gestellt.
Schlagworte
MITBESTIMMUNG
ARBEITSZEIT
BAT
PERSONALRAT
ENTSCHEIDUNG
VORSCHRIFTEN
Überstunden
Bverwg
Vertritt
Seinem
Beschluss
Auffassung
Mitbestimmungsrecht
Personalrats
Erstrecke
Welchem