Rechtliche Aspekte zum Expertenstandard Sturzprophylaxe
Trieb, W. · Pflegen, Wiesbaden · 2005 · Heft 7 · S. 20 bis 22
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Anbetracht der Rechtsprechung zur möglichen Haftung der Pflegekräfte und der Träger von Krankenhäusern und Altenpflegeheimen bei Stürzen von Patienten bzw. Bewohnern in Krankenhäusern oder Altenpflegeheimen ist zu konstatieren, dass die Pflegekräfte und die Träger es nicht leicht haben, sich bei einem Sturzereignis zu exkulpieren bzw. zu entlasten - und zwar auch bei einem fehlerfreien und sorgfältigen Handeln; dies insbesondere, wenn sich der Sturz in einem Gefahrenbereich ereignet hat, der von dem Träger der Pflegeeinrichtung und dem Personal voll beherrscht werden kann. Nach der Rechtsprechung muss dann ni…