CareLit Fachartikel
MPBetreibV vs. BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung gilt auch für Medizinprodukte
Spier, A. · Medizintechnik, Köln · 2005 · Heft 9 · S. 177 bis 179
Dokument
87664
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Betriebssicherheitsverordnung muss für den Betrieb medizinisch-technischer Geräte und Systeme beachtet werden, auch wenn die speziellere Medizinprodukte-Betreiberverordnung bereits wesentliche Regelungen enthält. Ein besonderes Augenmerk ist vor allem auf die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und auf die eigenverantwortliche Festlegung von Prüffrist und Prüfumfang bei nicht STK-pflichtigen Medizinprodukten zu legen. Die gestiegene Eigenverantwortung der Betreiber bzw. Arbeitgeber sollte durch eine gerichtsfeste Dokumentation rechtlich abgesichert werden.
Schlagworte
UNFALLVERHUETUNGSVORSCHRIFTEN
Medizinprodukte
Dokumentation
Medizintechnik
Köln