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MPBetreibV vs. BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung gilt auch für Medizinprodukte

Spier, A. · Medizintechnik, Köln · 2005 · Heft 9 · S. 177 bis 179

Dokument
87664
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Medizintechnik, Köln
Autor:innen
Spier, A.
Ausgabe
Heft 9 / 2005
Jahrgang 125
Seiten
177 bis 179
Erschienen: 2005-09-01 00:00:00
ISSN
0344-9416
DOI

Zusammenfassung

Die Betriebssicherheitsverordnung muss für den Betrieb medizinisch-technischer Geräte und Systeme beachtet werden, auch wenn die speziellere Medizinprodukte-Betreiberverordnung bereits wesentliche Regelungen enthält. Ein besonderes Augenmerk ist vor allem auf die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und auf die eigenverantwortliche Festlegung von Prüffrist und Prüfumfang bei nicht STK-pflichtigen Medizinprodukten zu legen. Die gestiegene Eigenverantwortung der Betreiber bzw. Arbeitgeber sollte durch eine gerichtsfeste Dokumentation rechtlich abgesichert werden.

Schlagworte

UNFALLVERHUETUNGSVORSCHRIFTEN Medizinprodukte Dokumentation Medizintechnik Köln