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MPBetreibV vs. BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung gilt auch für Medizinprodukte

Spier, A. · Medizintechnik, Köln · 2005 · Heft 9 · S. 177 bis 179

Dokument
87664
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Medizintechnik, Köln
Autor:innen
Spier, A.
Ausgabe
Heft 9 / 2005
Jahrgang 125
Seiten
177 bis 179
Erschienen: 2005-09-01 00:00:00
ISSN
0344-9416
DOI

Zusammenfassung

Die Betriebssicherheitsverordnung muss für den Betrieb medizinisch-technischer Geräte und Systeme beachtet werden, auch wenn die speziellere Medizinprodukte-Betreiberverordnung bereits wesentliche Regelungen enthält. Ein besonderes Augenmerk ist vor allem auf die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und auf die eigenverantwortliche Festlegung von Prüffrist und Prüfumfang bei nicht STK-pflichtigen Medizinprodukten zu legen. Die gestiegene Eigenverantwortung der Betreiber bzw. Arbeitgeber sollte durch eine gerichtsfeste Dokumentation rechtlich abgesichert werden.

Schlagworte

UNFALLVERHUETUNGSVORSCHRIFTEN ZIELE SICHERHEIT ARBEITSMEDIZIN HYGIENE KRANKHEIT ZEIT PERSONEN ATMOSPHÄRE BEURTEILUNG GESUNDHEIT INSTANDHALTUNG LITERATUR BERLIN PATIENTENSICHERHEIT ZULASSUNG