CareLit Fachartikel
MPBetreibV vs. BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung gilt auch für Medizinprodukte
Spier, A. · Medizintechnik, Köln · 2005 · Heft 9 · S. 177 bis 179
Dokument
87664
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Betriebssicherheitsverordnung muss für den Betrieb medizinisch-technischer Geräte und Systeme beachtet werden, auch wenn die speziellere Medizinprodukte-Betreiberverordnung bereits wesentliche Regelungen enthält. Ein besonderes Augenmerk ist vor allem auf die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und auf die eigenverantwortliche Festlegung von Prüffrist und Prüfumfang bei nicht STK-pflichtigen Medizinprodukten zu legen. Die gestiegene Eigenverantwortung der Betreiber bzw. Arbeitgeber sollte durch eine gerichtsfeste Dokumentation rechtlich abgesichert werden.
Schlagworte
UNFALLVERHUETUNGSVORSCHRIFTEN
ZIELE
SICHERHEIT
ARBEITSMEDIZIN
HYGIENE
KRANKHEIT
ZEIT
PERSONEN
ATMOSPHÄRE
BEURTEILUNG
GESUNDHEIT
INSTANDHALTUNG
LITERATUR
BERLIN
PATIENTENSICHERHEIT
ZULASSUNG