CareLit Fachartikel

Zur Bewerbung von Non-Food-Produkten

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 94 bis 95

Dokument
87669
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
94 bis 95
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

In einem Urteil des OLG Nürnberg vom 15 März 2005 ging es um die Bewerbung von Non-Food-Produkten in einer Anzeige mit den Schlagworten Premium, Leistungsgarantie, ausgezeichnet. Das Gericht urteilte, dies sei zwar mehrdeutig, ein erheblicher Teil der Verbraucher verstehe die Aussage aber nicht im Sinne einer vom Werbenden zusätzlich gewährten Leistungsgarantie oder einer Auszeichnung durch eine unabhängige Organisation. Vielmehr werden die Schlagworte als reklamehafte übertriebene Selbstanspreisung ohne konkreten Aussagegehalt verstanden.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF MARKETING ORGANISATION URTEIL SCHLAGWORT WERBUNG BEURTEILUNG VERSTÄNDNIS AUFMERKSAMKEIT ES LEISTUNG WISSEN HÖHE NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL STOFFWECHSEL Lebensmittel und Recht