CareLit Fachartikel
Zur Bewerbung von Non-Food-Produkten
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 94 bis 95
Dokument
87669
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Urteil des OLG Nürnberg vom 15 März 2005 ging es um die Bewerbung von Non-Food-Produkten in einer Anzeige mit den Schlagworten Premium, Leistungsgarantie, ausgezeichnet. Das Gericht urteilte, dies sei zwar mehrdeutig, ein erheblicher Teil der Verbraucher verstehe die Aussage aber nicht im Sinne einer vom Werbenden zusätzlich gewährten Leistungsgarantie oder einer Auszeichnung durch eine unabhängige Organisation. Vielmehr werden die Schlagworte als reklamehafte übertriebene Selbstanspreisung ohne konkreten Aussagegehalt verstanden.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
MARKETING
ORGANISATION
URTEIL
SCHLAGWORT
WERBUNG
BEURTEILUNG
VERSTÄNDNIS
AUFMERKSAMKEIT
ES
LEISTUNG
WISSEN
HÖHE
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
STOFFWECHSEL
Lebensmittel und Recht