CareLit Fachartikel

Zur Werbung mit Gelenkschutzformel für ein Nahrungsergänzungsmittel

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 95 bis 98

Dokument
87670
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
95 bis 98
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall ist der Kläger ein eingetragener Verein, zu dessen Aufgaben u.a. die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehört. Die Beklagte stellt ein Nahrungsergänzungsmittel her, das den Stoffwechsel im Gelenkbereich fördern soll. Der Kläger wendet sich gegen die Werbeaussagen, die für das Nahrungsergänzungsmittel in einer Zeitung gemacht wurden. Der Kläger vertritt die Auffassung, die Werbeaussagen seien wettbewerbswidrig.

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL GELENKKRANKHEIT MARKETING WIRKUNG KNORPEL URTEIL GELENK WERBUNG VERSTÄNDNIS HÖHE NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL STOFFWECHSEL ES TELEFON TELEFAX MOSKAU