CareLit Fachartikel
Zur Werbung mit Gelenkschutzformel für ein Nahrungsergänzungsmittel
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 95 bis 98
Dokument
87670
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall ist der Kläger ein eingetragener Verein, zu dessen Aufgaben u.a. die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehört. Die Beklagte stellt ein Nahrungsergänzungsmittel her, das den Stoffwechsel im Gelenkbereich fördern soll. Der Kläger wendet sich gegen die Werbeaussagen, die für das Nahrungsergänzungsmittel in einer Zeitung gemacht wurden. Der Kläger vertritt die Auffassung, die Werbeaussagen seien wettbewerbswidrig.
Schlagworte
NAHRUNGSMITTEL
GELENKKRANKHEIT
MARKETING
WIRKUNG
KNORPEL
URTEIL
GELENK
WERBUNG
VERSTÄNDNIS
HÖHE
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
STOFFWECHSEL
ES
TELEFON
TELEFAX
MOSKAU