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Werbung für ein Lebensmittel kann dieses nicht zum Arzneimittel qualifizieren

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 98 bis 103

Dokument
87671
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
98 bis 103
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall stellt die Klägerin ein Produkt mit dem Namen Navol-Pulver her. Das Produkt soll der gewichtskontrollierenden Ernährung dienen. Die Beklagte vertritt die Auffassung, dass es sich bei Navol um ein Fertigarzneimittel handele, weil es vom Verbraucher nicht zur Ernährung oder zum Genuss erworben werde, sondern um die Beschaffenheit des menschlichen Körpers zu verändern.

Schlagworte

ERNAEHRUNG WERBUNG NAMEN DEUTSCHLAND WASSER MAHLZEITEN ERNÄHRUNG BERATUNG VITAMINE VERDAUUNG GEWEBE ES STOFFWECHSEL HAUT WACHSTUM MUSKELFASERN