CareLit Fachartikel
Werbung für ein Lebensmittel kann dieses nicht zum Arzneimittel qualifizieren
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 98 bis 103
Dokument
87671
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall stellt die Klägerin ein Produkt mit dem Namen Navol-Pulver her. Das Produkt soll der gewichtskontrollierenden Ernährung dienen. Die Beklagte vertritt die Auffassung, dass es sich bei Navol um ein Fertigarzneimittel handele, weil es vom Verbraucher nicht zur Ernährung oder zum Genuss erworben werde, sondern um die Beschaffenheit des menschlichen Körpers zu verändern.
Schlagworte
ERNAEHRUNG
WERBUNG
NAMEN
DEUTSCHLAND
WASSER
MAHLZEITEN
ERNÄHRUNG
BERATUNG
VITAMINE
VERDAUUNG
GEWEBE
ES
STOFFWECHSEL
HAUT
WACHSTUM
MUSKELFASERN