CareLit Fachartikel

Herstellen und Inverkehrbringen von Bier

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 104 bis 108

Dokument
87672
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
104 bis 108
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall braut die Klägerin ein untergäriges Schwarzbier, dem sie nach erfolgter Filtrierung Invertzuckersirup zusetzt. Sie stellte den Antrag, ihr die Herstellung des Getränks und sein Inverkehrbringen als Bier zu genehmigen. Der Beklagte lehnte dies mit der Begründung ab, als Bier dürften untergärige Getränke nur in den Verkehr gebrachten werden, wenn sie ausschließlich aus Gerstenmalz, Wasser, Hopfen und Hefe hergestellt seien. So sehe es das deutsche Reinheitsgebot vor.

Schlagworte

GETRAENK BIER WASSER GETRÄNKE ES DEUTSCHLAND ZUCKER CHARAKTER TÄUSCHUNG Lebensmittel und Recht Frankfurt