Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäßBundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 2 BvF 2/01
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2005 · Heft 7 · S. 80 bis 84
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Regelungen des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Risikostrukturausgleich verwirklicht den sozialen Ausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz kassenübergreifend und bundesweit. Auch die Einbeziehung der ostdeutschen Versicherten in den gesamtdeutschen Solidarverband der gesetzlichen Krankenversicherung dient der Verwirklichung des für die Krankenversicherung charakteristischen sozialen Ausgleichs. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Damit war der Normenkontr…