Auslegungsfragen des Inverkehrbringens von Arzneimitteln im Rahmen der Sunset Clause
Linse, M.; Porstner, T. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 420 bis 427
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Zulassung erlischt gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1 AMG immer dann, wenn das Arzneimittel nicht innerhalb von drei Jahren seit dem Inkrafttreten der o. g. Regelung in den Verkehr gebracht wird. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Überblick über die möglichen Konsequenzen des neuen § 31 Abs. 1 Nr. 1 AMG, insbesondere in Hinsicht auf Exportarzneimittel geben. Deutsche und andere europäische pharmazeutische Unternehmen stellen Arzneimittel nicht nur für den jeweiligen Binnenmarkt, sondern auch ausschließlich für den Export innerhalb und/oder außerhalb des EU-Binnenmarkts her. Dabei wird die deutsche Zulassung zu…