CareLit Fachartikel

Auslegungsfragen des Inverkehrbringens von Arzneimitteln im Rahmen der Sunset Clause

Linse, M.; Porstner, T. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 420 bis 427

Dokument
87679
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Linse, M.; Porstner, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
420 bis 427
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Zulassung erlischt gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1 AMG immer dann, wenn das Arzneimittel nicht innerhalb von drei Jahren seit dem Inkrafttreten der o. g. Regelung in den Verkehr gebracht wird. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Überblick über die möglichen Konsequenzen des neuen § 31 Abs. 1 Nr. 1 AMG, insbesondere in Hinsicht auf Exportarzneimittel geben. Deutsche und andere europäische pharmazeutische Unternehmen stellen Arzneimittel nicht nur für den jeweiligen Binnenmarkt, sondern auch ausschließlich für den Export innerhalb und/oder außerhalb des EU-Binnenmarkts her. Dabei wird die deutsche Zulassung zu…

Schlagworte

QUALITAETSSICHERUNG WISSENSCHAFT FORSCHUNG INDUSTRIE CHEMIE ZULASSUNG DEUTSCHLAND INTENTION RICHTLINIE ES MOTIVATION ROLLE LITERATUR STRAFE PHARMAKOVIGILANZ FINNLAND