CareLit Fachartikel
Produktbezogene Werbung außerhalb der Fachkreise
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 446 bis 448
Dokument
87683
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall ist der Kläger ein eingetragener Verein, dessen Aufgabe die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder ist. Der Beklagte produziert und vertreibt das gegen Herzund Blutgefäßerkrankungen gerichtete Arzneimittel mit der Bezeichnung „Sortis“. Für dieses Produkt wurde in Tageszeitungen geworben. Der Kläger meint, bei der streitgegenständlichen Anzeige handele es sich um eine Werbemaßnahme außerhalb der Fachkreise.
Schlagworte
ALTERNATIVE
ARZNEIMITTEL
MARKETING
WAHRNEHMUNG
BUNDESGERICHTSHOF
AUFGABENSTELLUNG
WERBUNG
RISIKO
PATIENTEN
DEUTSCHLAND
ATORVASTATIN
AUFMERKSAMKEIT
ES
BEURTEILUNG
ZEITUNGEN
PERSONEN