CareLit Fachartikel
Dekubitus als Pflegefehler
Schell, W. · Heilberufe · 2005 · Heft 11 · S. 37 bis 38
Dokument
87753
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Prozesse gegen Krankenhäuser und Altenheime auf Grund dort entstandener Druckgeschwüre häufen sich. Die Rechtsprechung ist dabei einheitlich. So gilt die Entstehung eines Dekubitus als vermeidbar. Auch im Terminalstadium einer Erkrankung haben Patienten Anspruch auf ärztliche und pflegerische Sorgfalt. Und diese muss sorgfältig dokumentiert werden.
Schlagworte
KRANKENHAUSTRAEGER
Dekubitus
Prozesse
Gegen
Krankenhäuser
Altenheime
Grund
Entstandener
Druckgeschwüre
Häufen
Rechtsprechung
Dabei
Einheitlich
Heilberufe