CareLit Fachartikel
Erforderliches und Zumutbares
KREITZ, R. · Altenpflege, Hannover · 2005 · Heft 11 · S. 64 bis 67
Dokument
87827
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Vorurteil hält sich hartnäckig: Wenn Pflegebedürftigen etwas zustößt, stehen Pflegekräfte mit einem Bein im Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat nun mit solchen Legenden aufgeräumt. Und ein grundsätzliches Urteil zum Thema Schadensersatz gefällt
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
SCHADENSERSATZ
PFLEGEPERSONAL
VORURTEIL
BEIN
ALTENPFLEGE
HÖHE
ES
ARBEITSPLATZ
PRIVATSPHÄRE
PFLEGEHEIME
GESUNDHEITSZUSTAND
UNSICHERHEIT
MENSCHEN
Hannover