Das UrteilBewohnersturz mit schweren Folgen: Bundesgerichtshof betont Sorgfaltspflichten des Heimträgers
KLie, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 11 · S. 29 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Urteil in Kürze Die klagende Krankenkasse begehrt vom Beklagten, dem Träger eines Pflegeheims, die Erstattung von verauslagten Behandlungskosten. Die bei der Klägerin krankenversicherte Geschädigte lebte seit März 1997 in vollstationärer Pflege des Beklagten. Am 9. März 2000 erlitt die Geschädigte bei einem Sturz Frakturen des Halswirbelkörpers mit Lähmung aller vier Extremitäten. Das Berufungsgericht, hier das Oberlandesgericht Dresden (OLG), hat die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, weil der beklagte Heimträger nicht alles ihm Mögliche und Zumutbare getan habe, um den Sturz zu verhindern.