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Das UrteilBewohnersturz mit schweren Folgen: Bundesgerichtshof betont Sorgfaltspflichten des Heimträgers

KLie, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 11 · S. 29 bis 30

Dokument
87839
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
KLie, T.
Ausgabe
Heft 11 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
29 bis 30
Erschienen: 2005-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das Urteil in Kürze Die klagende Krankenkasse begehrt vom Beklagten, dem Träger eines Pflegeheims, die Erstattung von verauslagten Behandlungskosten. Die bei der Klägerin krankenversicherte Geschädigte lebte seit März 1997 in vollstationärer Pflege des Beklagten. Am 9. März 2000 erlitt die Geschädigte bei einem Sturz Frakturen des Halswirbelkörpers mit Lähmung aller vier Extremitäten. Das Berufungsgericht, hier das Oberlandesgericht Dresden (OLG), hat die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, weil der beklagte Heimträger nicht alles ihm Mögliche und Zumutbare getan habe, um den Sturz zu verhindern.

Schlagworte

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