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Zweifelhafte AngeboteDie Vereinbarungen der Investitionskosten mit Sozialhilfeträgern nach § 75 SGB XII bergen einige Risiken
Möwisch, A. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 11 · S. 31
Dokument
87840
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch die Beendigung öffentlicher Förderung bedarf es für die Übernahme der Investitionskosten durch den Sozialhilfeträger der Leistungs-, Prüfungsund Entgeltvereinbarung nach § 75 SGB XII. Beim Abschluss dieser Vereinbarungen kommt es zu Konflikten, da die Sozialhilfeträger diese nutzen, um Reduzierungen bei den berechenbaren Investitionskosten durchzusetzen. Die Verantwortlichen in Heimen sollten deshalb die wichtigsten Vorschriften dazu kennen.
Schlagworte
VERGUETUNG
DRUCK
HÖHE
LEISTUNG
Altenheim
Hannover