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Zweifelhafte AngeboteDie Vereinbarungen der Investitionskosten mit Sozialhilfeträgern nach § 75 SGB XII bergen einige Risiken

Möwisch, A. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 11 · S. 31

Dokument
87840
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Möwisch, A.
Ausgabe
Heft 11 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
31
Erschienen: 2005-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Durch die Beendigung öffentlicher Förderung bedarf es für die Übernahme der Investitionskosten durch den Sozialhilfeträger der Leistungs-, Prüfungsund Entgeltvereinbarung nach § 75 SGB XII. Beim Abschluss dieser Vereinbarungen kommt es zu Konflikten, da die Sozialhilfeträger diese nutzen, um Reduzierungen bei den berechenbaren Investitionskosten durchzusetzen. Die Verantwortlichen in Heimen sollten deshalb die wichtigsten Vorschriften dazu kennen.

Schlagworte

VERGUETUNG DRUCK HÖHE LEISTUNG Altenheim Hannover