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Unfall mit dem Dienstwagen: Wann haftet der Arbeitnehmer?Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2005 · Heft 1 · S. 24 bis 25

Dokument
87858
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegen Ambulant, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 16
Seiten
24 bis 25
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
0937-0277
DOI

Zusammenfassung

Gerade in der ambulanten Pflege sind Mitarbeiter viel im Dienstwagen unterwegs. Die Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden, ist nicht unerheblich. Ob und in welchem Maß der Angestellte für Schadensersatz gegenüber seinem Arbeitgeber haftbar gemacht werden kann, regelt der Arbeitsvertrag. Arbeitsgerichte lassen eine solche Schadensersatzpflicht jedoch nur in beschränktem Maße zu. Außer Frage steht die Erstattung allerdings bei einem vorsätzlich herbeigeführten Unfall.

Schlagworte

FAHRLAESSIGKEIT SCHADENSERSATZ TELEFON EIGENTUM VERSICHERUNG HÖHE VERHALTEN ES RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSANWÄLTE Pflegen Ambulant Melsungen