CareLit Fachartikel
Unfall mit dem Dienstwagen: Wann haftet der Arbeitnehmer?Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2005 · Heft 1 · S. 24 bis 25
Dokument
87858
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gerade in der ambulanten Pflege sind Mitarbeiter viel im Dienstwagen unterwegs. Die Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden, ist nicht unerheblich. Ob und in welchem Maß der Angestellte für Schadensersatz gegenüber seinem Arbeitgeber haftbar gemacht werden kann, regelt der Arbeitsvertrag. Arbeitsgerichte lassen eine solche Schadensersatzpflicht jedoch nur in beschränktem Maße zu. Außer Frage steht die Erstattung allerdings bei einem vorsätzlich herbeigeführten Unfall.
Schlagworte
FAHRLAESSIGKEIT
SCHADENSERSATZ
TELEFON
EIGENTUM
VERSICHERUNG
HÖHE
VERHALTEN
ES
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSANWÄLTE
Pflegen Ambulant
Melsungen