Covid-19-Erkrankungen: Hilfe von der BGW
N.N. · Endo-Praxis · 2023 · Heft 03 · S. 116-117
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Versicherte der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege), die sich im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit mit SARS-CoV-2 infizieren und an Covid-19 erkranken, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für mögliche Langzeitfolgen und auch wenn Symptome erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten (Long/Post-Covid). Beschäftigte im Gesundheitsdienst oder in der Wohlfahrtspflege hatten und haben ein deutlich höheres Risiko, sich mit COVID-19 zu infizieren, als Beschäftigte in anderen Branchen. Wichtig ist, dass Erkrankungen frühzeitig gemeldet werden.