CareLit Fachartikel

Impfung mit nicht zugelassenem Impfstoff löst keine staatliche Einstandspflicht für Impfschäden aus

Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 73 bis 74

Dokument
87911
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 4
Seiten
73 bis 74
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Der Staat haftet nicht für Schäden, die durch Impfungen entstehen, die mit einem zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugelassenen Impfstoff durchgeführt wurden. Dies entschied das Bundessozialgericht und wies damit die Klage eines Elternpaars zurück, dessen Kind im Rahmen der Teilnahme an einer Verträglichkeitsstudie mit einem solchen Mittel geimpft worden war. Die Richter verwiesen in ihrer Urteilsbegründung auf den Wortlaut der damaligen Impfempfehlung des Bayerischen Innenministeriums. Diese habe sich nur auf bereits zugelassene Impfstoffe bezogen.

Schlagworte

ENTSCHAEDIGUNG KIND ELTERN ZULASSUNG EPILEPSIE IMMUNISIERUNG ES MEDIZIN IMMUNITÄT GESUNDHEIT RISIKO HAND SCHWANGERSCHAFT KRANKHEIT Patienten Rechte Frankfurt