CareLit Fachartikel
Impfung mit nicht zugelassenem Impfstoff löst keine staatliche Einstandspflicht für Impfschäden aus
Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 73 bis 74
Dokument
87911
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Staat haftet nicht für Schäden, die durch Impfungen entstehen, die mit einem zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugelassenen Impfstoff durchgeführt wurden. Dies entschied das Bundessozialgericht und wies damit die Klage eines Elternpaars zurück, dessen Kind im Rahmen der Teilnahme an einer Verträglichkeitsstudie mit einem solchen Mittel geimpft worden war. Die Richter verwiesen in ihrer Urteilsbegründung auf den Wortlaut der damaligen Impfempfehlung des Bayerischen Innenministeriums. Diese habe sich nur auf bereits zugelassene Impfstoffe bezogen.
Schlagworte
ENTSCHAEDIGUNG
KIND
ELTERN
ZULASSUNG
EPILEPSIE
IMMUNISIERUNG
ES
MEDIZIN
IMMUNITÄT
GESUNDHEIT
RISIKO
HAND
SCHWANGERSCHAFT
KRANKHEIT
Patienten Rechte
Frankfurt