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Privatkasse muss auch für das zweite Kind die künstlicheBefruchtung zahlen

Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 74 bis 75

Dokument
87912
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 4
Seiten
74 bis 75
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 21. September 2005, dass auch die auf die Geburt eines zweiten Kindes abzielende künstliche Befruchtung von der privaten Krankenkasse bezahlt werden muss. Der BGH vertrat die Auffassung, nur dann, wenn die Erfolgsaussichten für die künstliche Befruchtung bei unter 15 Prozent lägen, müsse die private Krankenkasse für eine derartige Behandlung nicht mehr aufkommen.

Schlagworte

KOSTEN BUNDESGERICHTSHOF INSEMINATION RISIKO HAND KIND SCHWANGERSCHAFT KRANKHEIT ELTERN VERSICHERUNG EMBRYOTRANSFER FRAUEN FAMILIE ES VERSICHERUNGSSCHUTZ TABLETTEN