CareLit Fachartikel
Privatkasse muss auch für das zweite Kind die künstlicheBefruchtung zahlen
Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 74 bis 75
Dokument
87912
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 21. September 2005, dass auch die auf die Geburt eines zweiten Kindes abzielende künstliche Befruchtung von der privaten Krankenkasse bezahlt werden muss. Der BGH vertrat die Auffassung, nur dann, wenn die Erfolgsaussichten für die künstliche Befruchtung bei unter 15 Prozent lägen, müsse die private Krankenkasse für eine derartige Behandlung nicht mehr aufkommen.
Schlagworte
KOSTEN
BUNDESGERICHTSHOF
INSEMINATION
RISIKO
HAND
KIND
SCHWANGERSCHAFT
KRANKHEIT
ELTERN
VERSICHERUNG
EMBRYOTRANSFER
FRAUEN
FAMILIE
ES
VERSICHERUNGSSCHUTZ
TABLETTEN