CareLit Fachartikel
Verlust des Versicherungsschutzes bei Beitragsschulden in freiwilliger Krankenversicherung
Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 75
Dokument
87913
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, muss pünktlich seine Beiträge zahlen. Ansonsten endet nach nur zwei ausstehenden Monatsbeiträgen das Versicherungsverhältnis automatisch. Die Krankenversicherung muss den Versicherten aber vorher auf die Folgen seiner Beitragsschulden hinweisen. Fehlt dieser Hinweis oder ist er unvollständig, muss das freiwillige Mitglied weiter versichert werden.
Schlagworte
BEITRAEGE
VERSICHERUNG
EMBRYOTRANSFER
SCHWANGERSCHAFT
FRAUEN
FAMILIE
ES
VERSICHERUNGSSCHUTZ
TABLETTEN
Patienten Rechte
Frankfurt