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Geldwerter Vorteil: Arbeitgeber spendiert Raucherentwöhnung

Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 75 bis 80

Dokument
87914
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 4
Seiten
75 bis 80
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Das Finanzgericht Köln entschied in seinem Urteil vom 24. Urteil 2004, dass trotz eines betrieblichen Interesses der private Aspekt der Gesundheitsförderung überwiegt, wenn der Arbeitgeber die Kosten einer Raucherentwöhnung für seinen Arbeitnehmer übernimmt. Deshalb muss der Arbeitnehmer die Kosten der Raucherentwöhnung als geldwerten Vorteil versteuern.

Schlagworte

ARBEITNEHMER KOSTEN ARBEITGEBER RECHT NICHTRAUCHER VERSICHERUNG EMBRYOTRANSFER SCHWANGERSCHAFT FRAUEN FAMILIE ES VERSICHERUNGSSCHUTZ TABLETTEN BELEGSCHAFT RAUCHEN ZEIT