CareLit Fachartikel
Geldwerter Vorteil: Arbeitgeber spendiert Raucherentwöhnung
Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 75 bis 80
Dokument
87914
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Finanzgericht Köln entschied in seinem Urteil vom 24. Urteil 2004, dass trotz eines betrieblichen Interesses der private Aspekt der Gesundheitsförderung überwiegt, wenn der Arbeitgeber die Kosten einer Raucherentwöhnung für seinen Arbeitnehmer übernimmt. Deshalb muss der Arbeitnehmer die Kosten der Raucherentwöhnung als geldwerten Vorteil versteuern.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
KOSTEN
ARBEITGEBER
RECHT
NICHTRAUCHER
VERSICHERUNG
EMBRYOTRANSFER
SCHWANGERSCHAFT
FRAUEN
FAMILIE
ES
VERSICHERUNGSSCHUTZ
TABLETTEN
BELEGSCHAFT
RAUCHEN
ZEIT