CareLit Fachartikel
Pflegebedürftigkeit auf Dauer
Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 80 bis 82
Dokument
87915
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht entschied in seinem Urteil vom 17. März 2005, eine Leistungsgewährung wegen Pflegebedürftigkeit sei auch für weniger als sechs Monate möglich, wenn nach der Prognose ein Pflegebedarf von mindestens sechs Monaten zu erwarten war, dieser Pflegebedarf aber durch ein bei der Antragstellung nicht voraussehbares Ereignis vorzeitig entfallen sei.
Schlagworte
PFLEGEBEDUERFTIGKEIT
Sechs
Pflegebedarf
Pflegebedürftigkeit
Bundessozialgericht
Entschied
Seinem
Urteil
Leistungsgewährung
Wegen
Weniger
Monate
Möglich
Patienten Rechte
Frankfurt