CareLit Fachartikel

Einnahme von Cannabis zur medikamentösen Behandlung kann aus Notstandsgesichtspunkten gerechtfertigt sein

Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 86 bis 87

Dokument
87917
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 4
Seiten
86 bis 87
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall leidet der Angeklagte an einer Ataxie, die als Folge einer Multiplen-Sklerose-Erkrankung auftrat. Die Ataxie ist nach dem heutigen Stand der Wissenschaft nicht behandelbar. Zur Linderung seiner Beeinträchtigung nimmt der Angeklagte Haschisch und Marihuana in Form von „Joints“ zu sich, wozu er u.a. Hanfstauden in seiner Wohnung selbst aufgezogen hat. Wegen Besitzes von Betäubungsmitteln wurde deshalb gegen ihn Anklage erhoben. Nach Ansicht des Amtsgerichtes Mannheim hat sich der Angeklagte nicht strafbar gemacht, denn der Angeklagte könne sich auf den Rechtfertigungsgrund des Notstandes ( §…

Schlagworte

BETAEUBUNGSMITTELGESETZ GESUNDHEIT WIRBELSÄULE UNTERLAGEN ARBEITSLEISTUNG FEHLZEITEN THERAPIE CANNABIS ATAXIE WISSENSCHAFT EIGNUNG WAHRSCHEINLICHKEIT LEBEN ZENTRALNERVENSYSTEM INTERNET LEITLINIEN