CareLit Fachartikel

Haschischkauf bleibt unzulässig - Kein Erwerb für Selbstmedikation

Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 88 bis 90

Dokument
87918
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 4
Seiten
88 bis 90
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Der Erwerb und die Einfuhr von Cannabisprodukten wie Haschisch für die Selbstmedikation bei einer Schmerztherapie ist weiter unzulässig. Damit wurde die Klage eines Mannes zurückgewiesen, der wegen der Einfuhr von Haschischöl und Marihuana aus Holland zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Der Mann war nach einem Motorradunfall zu 80 Prozent schwerbehindert und sollte auf ärztliche Empfehlung hin die Drogen zur Linderung chronischer Schmerzen konsumieren. Laut Gericht hätte er zuvor eine gesetzlich mögliche Ausnahmeerlaubnis für den straffreien, medizinisch notwendigen Konsum von Canabis beantragen müssen.

Schlagworte

BETAEUBUNGSMITTELGESETZ SELBSTMEDIKATION ARM BEIN TETRAHYDROCANNABINOL GESUNDHEIT BEVÖLKERUNG CANNABIS DROGENHANDEL STRAFE LÖSUNGEN BUNDESREGIERUNG DEUTSCHLAND WOHNUNG SCHREIBEN Patienten Rechte