Zwischen Befunderhebungsmangel, Überdiagnostik und Behandlungsalternative – die zivilrechtliche Haftung des Nuklearmediziners bei der Schilddrüsenbehandlung
N.N. · Der Nuklearmediziner · 2016 · Heft 03 · S. 153-159
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Der Umstand, dass eine zivilrechtliche Inanspruchnahme des Nuklearmediziners bei Schilddrüsenbehandlungen eher selten ist, ändert nichts an der Notwendigkeit, Haftungsrisiken zu kennen und sie zu vermeiden. Im Bereich der Befunderhebung sollte es der Mediziner, insbesondere wenn eine mögliche gefährliche Erkrankung in Rede steht, keinesfalls auf einen Befunderhebungsfehler ankommen lassen und hier im Rahmen des medizinisch Vernünftigen eher zu breiter angelegten Untersuchungen und zu dichteren Kontrollen greifen. Er sollte v. a. aber den Patienten durch eindeutige therapeutische Hinweise mit einb…