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Zwischen Befunderhebungsmangel, Überdiagnostik und Behandlungsalternative – die zivilrechtliche Haftung des Nuklearmediziners bei der Schilddrüsenbehandlung

N.N. · Der Nuklearmediziner · 2016 · Heft 03 · S. 153-159

Dokument
879556
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Nuklearmediziner
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 03 / 2016
Jahrgang 39
Seiten
153-159
Erschienen: 2016-09-01 00:00:00
ISSN
0723-7065

Zusammenfassung

Zusammenfassung Der Umstand, dass eine zivilrechtliche Inanspruchnahme des Nuklearmediziners bei Schilddrüsenbehandlungen eher selten ist, ändert nichts an der Notwendigkeit, Haftungsrisiken zu kennen und sie zu vermeiden. Im Bereich der Befunderhebung sollte es der Mediziner, insbesondere wenn eine mögliche gefährliche Erkrankung in Rede steht, keinesfalls auf einen Befunderhebungsfehler ankommen lassen und hier im Rahmen des medizinisch Vernünftigen eher zu breiter angelegten Untersuchungen und zu dichteren Kontrollen greifen. Er sollte v. a. aber den Patienten durch eindeutige therapeutische Hinweise mit einb…

Schlagworte

Zivilrechtliche Haftung Behandlungsfehler Diagnosefehler Befunderhebungsmangel Behandlungsalternative civil liability treatment failure diagnostic error omission of necessary examination alternative treatment Der Nuklearmediziner