CareLit Fachartikel
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2005 · Heft 11 · S. 457 bis 459
Dokument
87967
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall hatten die Arbeitsgerichte zu entscheiden, ob eine Krankenschwester verpflichtet war, auf einer ganz bestimmten Station eines Klinikums tätig zu werden. Das LAG Mainz vertrat die Auffassung, dass im genannten Fall eine arbeitsvertragliche Festlegung auf eine bestimmte Station nicht erfolgt sei.
Schlagworte
TAETIGKEIT
Station
Vorgestellten
Hatten
Arbeitsgerichte
Entscheiden
Krankenschwester
Verpflichtet
Bestimmten
Klinikums
Tätig
Mainz
Vertrat
Kinderkrankenschwester
Lübeck