CareLit Fachartikel

Gemeinnützigkeit für Medizinische VersorgungszentrenMVZ als Zweckbetriebim Sinne der Abgabenordnung

Scherff, A.; Höche, T. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2005 · Heft 11 · S. 602 bis 604

Dokument
88015
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Scherff, A.; Höche, T.
Ausgabe
Heft 11 / 2005
Jahrgang 22
Seiten
602 bis 604
Erschienen: 2005-11-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) kann aus steuerlicher Sicht ein Zweckbetrieb nach § 66 Abgabenordnung (AO) sein, sofern mehr als zwei Drittel der Leistungen gegenüber hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO erbracht werden. Damit kann der Rechtsträger eines MVZ als steuerbegünstigte Körperschaft nach der AO gestaltet werden oder ein bereits als steuerpflichtig konzipiertes MVZ den Status einer steuerbegünstigten Körperschaft erlangen. Im Einzelfall ist aber die Abstimmung mit der zuständigen Finanzverwaltung unerlässlich.

Schlagworte

PFLEGEBEDUERFTIGKEIT MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM PERSONEN FINANZVERWALTUNG KRANKENHÄUSER PRAXIS PATIENTEN BEVÖLKERUNG KRANKHEIT THERAPIE führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen