Gemeinnützigkeit für Medizinische VersorgungszentrenMVZ als Zweckbetriebim Sinne der Abgabenordnung
Scherff, A.; Höche, T. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2005 · Heft 11 · S. 602 bis 604
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) kann aus steuerlicher Sicht ein Zweckbetrieb nach § 66 Abgabenordnung (AO) sein, sofern mehr als zwei Drittel der Leistungen gegenüber hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO erbracht werden. Damit kann der Rechtsträger eines MVZ als steuerbegünstigte Körperschaft nach der AO gestaltet werden oder ein bereits als steuerpflichtig konzipiertes MVZ den Status einer steuerbegünstigten Körperschaft erlangen. Im Einzelfall ist aber die Abstimmung mit der zuständigen Finanzverwaltung unerlässlich.