Gesundheitstelematik und Datenschutz
Müller, H.-J. · Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Berlin · 2005 · Heft 6 · S. 629 bis 634
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gesundheitswesen soll zum Wohl der Patienten erfolgen und diesen eine bessere medizinische Betreuung ermöglichen. Dies muss im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen geschehen, d. h. insbesondere, dass der Patient Herr seiner Daten bleiben muss. Aus diesem Grund muss er selbst darüber entscheiden können, wem er wann welche medizinischen Daten offenbaren will. Die konkrete Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte setzt deshalb detaillierte Zugriffsberechtigungen und -beschränkungen voraus, die durch umfassende technische Sicherheitsmaßnahmen verankert werd…