CareLit Fachartikel

Gesundheitstelematik und Datenschutz

Müller, H.-J. · Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Berlin · 2005 · Heft 6 · S. 629 bis 634

Dokument
88030
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Berlin
Autor:innen
Müller, H.-J.
Ausgabe
Heft 6 / 2005
Jahrgang 48
Seiten
629 bis 634
Erschienen: 2005-06-01 00:00:00
ISSN
1436-9990
DOI

Zusammenfassung

Gesundheitswesen soll zum Wohl der Patienten erfolgen und diesen eine bessere medizinische Betreuung ermöglichen. Dies muss im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen geschehen, d. h. insbesondere, dass der Patient Herr seiner Daten bleiben muss. Aus diesem Grund muss er selbst darüber entscheiden können, wem er wann welche medizinischen Daten offenbaren will. Die konkrete Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte setzt deshalb detaillierte Zugriffsberechtigungen und -beschränkungen voraus, die durch umfassende technische Sicherheitsmaßnahmen verankert werd…

Schlagworte

PATIENT EINWILLIGUNG TELEMATIK DATENSCHUTZ PATIENTENDATEN KRANKENVERSICHERTENKARTE ELEKTRONIK GESUNDHEITSWESEN PATIENTEN SICHERHEITSMASSNAHMEN ÄRZTE Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz Berlin