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Praxisrecht – Drum prüfe, wer sich ewig bindet …

Thorsten Ebermann · Aktuelle Kardiologie · 2017 · Heft 01 · S. 72

Dokument
880594
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Aktuelle Kardiologie
Autor:innen
Thorsten Ebermann
Ausgabe
Heft 01 / 2017
Jahrgang 6
Seiten
72
Erschienen: 2017-02-01 00:00:00
ISSN
2193-5203

Zusammenfassung

Im Gründungsvertrag hatte sich ein Vertragsarzt verpflichtet, seinen Vertragsarztsitz abzugeben und zugunsten der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) neu ausschreiben zu lassen, wenn er die BAG verlassen sollte. Nach Austritt aus seiner BAG wollte er den Sitz zurück. Das geht nicht, entschied jetzt das Bundessozialgericht (BSG). Ärzte, die in gutem Vertrauen ihren Vertragsarztsitz dauerhaft verbindlich in eine Berufsausübungsgemeinschaft einbringen, können somit ihre berufliche Existenz verlieren.

Schlagworte

Aktuelle Kardiologie