CareLit Fachartikel
Praxisrecht – Drum prüfe, wer sich ewig bindet …
Thorsten Ebermann · Aktuelle Kardiologie · 2017 · Heft 01 · S. 72
Dokument
880594
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Gründungsvertrag hatte sich ein Vertragsarzt verpflichtet, seinen Vertragsarztsitz abzugeben und zugunsten der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) neu ausschreiben zu lassen, wenn er die BAG verlassen sollte. Nach Austritt aus seiner BAG wollte er den Sitz zurück. Das geht nicht, entschied jetzt das Bundessozialgericht (BSG). Ärzte, die in gutem Vertrauen ihren Vertragsarztsitz dauerhaft verbindlich in eine Berufsausübungsgemeinschaft einbringen, können somit ihre berufliche Existenz verlieren.
Schlagworte
Aktuelle Kardiologie