CareLit Fachartikel

Pflanzliche Zutaten mit positivem Gesundheitsnutzen in Nahrungsergänzungsmitteln -Praktische Aspekte in der wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 123 bis 125

Dokument
88061
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
123 bis 125
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Nach einem Beschluss des Landgerichts München vom 6. Juli 2004 ist die Verwendung von Pflanzen mit arzneilicher und lebensmitteltypischer Verwendungstradition in Nahrungsergänzungsmitteln dann mit Erfolg zu verteidigen, wenn das Produkt eindeutig als Nahrungsergänzungsmittel aufgemacht ist. Der dargestellte positive Gesundheitsnutzen und die Aufmachung sollten die Werbung nicht prägen und für die verwendetet Zutat sollt zumindest die Verwendung als Lebensmittel in einem Fall ausreichend dokumentiert sein.

Schlagworte

WIRKUNG URTEIL BUNDESGERICHTSHOF PFLANZE NAHRUNGSERGAENZUNG PFLANZEN NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL WERBUNG Lebensmittel und Recht Frankfurt