CareLit Fachartikel
Pflanzliche Zutaten mit positivem Gesundheitsnutzen in Nahrungsergänzungsmitteln -Praktische Aspekte in der wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 123 bis 125
Dokument
88061
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach einem Beschluss des Landgerichts München vom 6. Juli 2004 ist die Verwendung von Pflanzen mit arzneilicher und lebensmitteltypischer Verwendungstradition in Nahrungsergänzungsmitteln dann mit Erfolg zu verteidigen, wenn das Produkt eindeutig als Nahrungsergänzungsmittel aufgemacht ist. Der dargestellte positive Gesundheitsnutzen und die Aufmachung sollten die Werbung nicht prägen und für die verwendetet Zutat sollt zumindest die Verwendung als Lebensmittel in einem Fall ausreichend dokumentiert sein.
Schlagworte
WIRKUNG
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
PFLANZE
NAHRUNGSERGAENZUNG
PFLANZEN
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
WERBUNG
Lebensmittel und Recht
Frankfurt