CareLit Fachartikel
Pflanzenbestandteile in Lebensmitteln
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 128 bis 131
Dokument
88063
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall ist der Antragsteller ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Deutschland. Die Antragsgegnerin ist ein Pharmaunternehmen, das unter der Bezeichnung „X“ ein Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt bringt, das u.a. 200 mg des Extraktes der Rohdiola rosea-Pflanze enthält. Der Antragsteller beantragt, dem Pharmaunternehmen zu verbieten, das Produkt „X“ ohne Zulassung als Arzneimittel in Verkehr zu bringen oder das Produkt „X“ mit der Zutat Rodioloa rosea in den Verkehr zu bringen.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
NAHRUNGSMITTEL
BEWERBUNG
WIRKUNG
PFLANZE
RICHTLINIE
ZEIT
LEITLINIEN
PRAXIS
ZIELE
CHARAKTER
RECHTSANWÄLTE
MAGNESIUM
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
RHODIOLA
ZULASSUNG