CareLit Fachartikel

Kein Verkauf von Blutzuckerteststreifen durch Ärzte

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 129 bis 133

Dokument
88070
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 17
Seiten
129 bis 133
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall ist der Kläger Inhaber einer Apotheke. Er nimmt den Beklagten, einen Arzt, der eine diabetologische Praxis betreibt, wegen des Angebots und der Abgabe von Diabetesteststreifen auf Unterlassung in Anspruch. Der BGH urteilte am 2. Juni 2005, dass ein Arzt, der in seiner Praxis an Patienten Diabetesteststreifen abgibt und im Zusammenhang damit Rezepte für die Teststreifen entgegennimmt, gegen das wettbewerbsrechtlich relevante berufsrechtliche Verbot verstößt, Waren im Zusammenhang mit der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit abzugeben.

Schlagworte

VERBOT BERUFSORDNUNG BLUTZUCKER LEISTUNG PRAXIS PATIENTEN REZEPTE Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht Frankfurt