CareLit Fachartikel
Kein Verkauf von Blutzuckerteststreifen durch Ärzte
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 129 bis 133
Dokument
88070
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall ist der Kläger Inhaber einer Apotheke. Er nimmt den Beklagten, einen Arzt, der eine diabetologische Praxis betreibt, wegen des Angebots und der Abgabe von Diabetesteststreifen auf Unterlassung in Anspruch. Der BGH urteilte am 2. Juni 2005, dass ein Arzt, der in seiner Praxis an Patienten Diabetesteststreifen abgibt und im Zusammenhang damit Rezepte für die Teststreifen entgegennimmt, gegen das wettbewerbsrechtlich relevante berufsrechtliche Verbot verstößt, Waren im Zusammenhang mit der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit abzugeben.
Schlagworte
VERBOT
BERUFSORDNUNG
BLUTZUCKER
LEISTUNG
PRAXIS
PATIENTEN
REZEPTE
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt