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Ein Kassenarzt darf Patienten nicht deshalb abweisen, weil er meint, wegen der Überschreitung eines bestehenden Budgets hierfür nicht mehr ausreichend honoriert zu werden

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 155 bis 158

Dokument
88077
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 17
Seiten
155 bis 158
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall streiten die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit einer gegen den Kläger verhängten Disziplinarmaßnahme. Das SG Düsseldorf urteilt am 21. Juli 2004, dass finanzielle Aspekte wie die vermeintliche unzureichende Honorierung einen Arzt nicht berechtigen, einen Kassenpatienten nur auf Privatrechnung zu behandeln oder Leistung ganz zu verweigern.

Schlagworte

VERGUETUNG LEISTUNG Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht Frankfurt