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Die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall des Komapatienten Peter K. (Traunsteiner Fall) bringt Rechtssicherheit

Putz, W.; Steldinger, B. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2005 · Heft 9 · S. 60 bis 65

Dokument
88084
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Putz, W.; Steldinger, B.
Ausgabe
Heft 9 / 2005
Jahrgang 8
Seiten
60 bis 65
Erschienen: 2005-09-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag erläutert den BGH-Beschluss vom 8. Juni 2005 und stellt die BGH-Rechtsprechung der vergangenen Jahre zum Selbstbestimmungsrecht des Patienten bei Behandlungsverweigerung dar. Zusammenfassend stellen die Autorinnen fest, dass es durch die Grundsatzentscheidung des BGH endlich eine Rechtssicherheit für die Pflege gibt. Die ärztlich angeordnete Hilfe zum Sterben bindet das Pflegepersonal. Patienten können jetzt die Beendigung der Zwangsernährung gerichtlich erzwingen.

Schlagworte

SONDENERNAEHRUNG PATIENTENRECHT BEHANDLUNGSVERWEIGERUNG RECHTSANWÄLTE RECHTSPRECHUNG ERNÄHRUNG INFEKTION DEUTSCHLAND STRAFRECHT TOD MENSCHEN ELTERN SCHADENSERSATZ KONSENS LEISTUNG PATIENTENTÖTUNG