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Die Entscheidung des BGH Traunsteiner Fall bringt keine Rechtssicherheit

Schroth, C. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2005 · Heft 9 · S. 66 bis 70

Dokument
88085
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Schroth, C.
Ausgabe
Heft 9 / 2005
Jahrgang 8
Seiten
66 bis 70
Erschienen: 2005-09-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Die Autorin bespricht den BGH-Beschluss vom 8. Juni 2005. In dem vorgestellten Verfahren ging es um die Frage, ob oder unter welchen Voraussetzungen das beklagte Pflegeheim berechtigt ist, sich der übereinstimmend getroffenen Anordnung von Betreuer und behandelndem Arzt, die künstliche Ernährung eines einwilligungsunfähigen Patienten einzustellen, zu widersetzen. Weil der Kläger während des Verfahrens starb, hatte der BGH nur noch durch Beschluss über die Kosten des Rechtsstreit zu entscheiden.

Schlagworte

PATIENTENVERFUEGUNG PATIENTENRECHT ERNÄHRUNG SYNDROM TOD MUND ES PRAXIS GESUNDHEIT LEISTUNG ETHIK VERHALTEN MUT ÄRZTE REGEN DOKUMENTATION