CareLit Fachartikel
Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Krankenhauses gegen den gesetzlichen Krankenversicherer
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 11 · S. 146
Dokument
88094
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 12. Mai 2005 stellt das BSG fest, dass Vergütungsansprüche der Krankenhausträger gegen die Krankenkassen grundsätzlich nach vier Jahren verjähren. Die allgemeine Verjährungsfrist des BGB von drei Jahren gelte nicht im Sozialrecht.
Schlagworte
VERGUETUNG
SCHIZOPHRENIE
BEURTEILUNG
RECHTSPRECHUNG
ES
ZEIT
Rechtsdepesche
Köln