CareLit Fachartikel
Haftung des Pflegeheims wegen eines Bettsturzes
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 11 · S. 151 bis 153
Dokument
88098
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Urteil des OLG Naumburg vom 26. April 2005 geht es um den Gesundheitsschaden eines Heimbewohners, den dieser in seinem privaten Wohnbereich innerhalb des Heims erlitten hat. Im Klageverfahren kommt dem Heimbewohner nur dann Beweiserleichterung zugute, wenn der Schaden sich im voll beherrschbaren Organisationsbereich des Heims ereignet hat.
Schlagworte
HEIMBEWOHNER
KRANKENKASSE
STURZ
KOSTEN
THERAPIE
PATIENTEN
ÄRZTE
PRIVATSPHÄRE
GEBRECHLICHKEIT
PRAXIS
BERLIN
ES
KRANKHEIT
Rechtsdepesche
Köln