CareLit Fachartikel
Eigenmächtiger Urlaubsantritt nach viermonatigem Warten auf Urlaubsbewilligung kein Kündigungsgrund
PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 459 bis 463
Dokument
88110
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung. Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main hatte die Frage zu klären, ob der eigenmächtige Urlaubsantritt der Klägerin die von der Beklagten, der Betreiberin eines Pflegeheims, ausgesprochene fristlose Kündigung rechtfertigt.
Schlagworte
KUENDIGUNG
ES
ARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
ZEIT
VERHALTEN
RISIKO
SICHERHEIT
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSPLATZ
PflegeRecht
Neuwied