CareLit Fachartikel

Zur Pflicht des Trägers eines Pflegeheims, die körperliche Unversehrtheit der Heimbewohner zu schützen

PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 464 bis 468

Dokument
88111
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
464 bis 468
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Fall setzt sich das Gericht mit der Frage auseinander, welche Schritte ein Altenpflegeheim im Einzelfall einzuleiten hat, um bei erhöhter Sturzgefahr seinen Obhutspflichten nachzukommen. Darüber hinaus geht es um die Frage, wem in Sturzfällen die Darlegungsund Beweislast dafür obliegt, ob eine schuldhafte Pflichtverletzung des Heimträgers bzw. seines Pflegepersonals vorliegt.

Schlagworte

STURZ ENTSCHEIDUNG HEIMBEWOHNER HEIMGESETZ VERHALTEN ZEIT SICHERHEIT LICHT LÄHMUNG TOD VERWIRRTHEIT LEBEN GESUNDHEIT BEURTEILUNG PRAXIS MENSCHEN