CareLit Fachartikel

Kosten für Medikamentengabe per Magensonde trägt die Krankenkasse

PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 469 bis 478

Dokument
88112
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
469 bis 478
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall streiten die Beteiligten über die Kostenübernahme für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (medizinische Behandlungspflege). In seinem Urteil vom 17. März 2005 hatte das Bundessozialgericht die Frage zu klären, ob die über eine PEG-Sonde erfolgte Medikamentengabe auch als Leistung der häuslichen Krankenpflege beansprucht werden kann, wenn diese Maßnahme in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Verrichtung aus dem Bereich der Grundpflege erfolgt.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG KRANKENKASSE KOSTEN MAGENSONDE PFLEGEVERSICHERUNG KRANKENPFLEGE LEISTUNG HAUT MAGEN CALCIUM ZEIT HÖHE INTENTION FAMILIE BEURTEILUNG VERHALTEN