CareLit Fachartikel
Kosten für Medikamentengabe per Magensonde trägt die Krankenkasse
PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 469 bis 478
Dokument
88112
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten die Beteiligten über die Kostenübernahme für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (medizinische Behandlungspflege). In seinem Urteil vom 17. März 2005 hatte das Bundessozialgericht die Frage zu klären, ob die über eine PEG-Sonde erfolgte Medikamentengabe auch als Leistung der häuslichen Krankenpflege beansprucht werden kann, wenn diese Maßnahme in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Verrichtung aus dem Bereich der Grundpflege erfolgt.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
KRANKENKASSE
KOSTEN
MAGENSONDE
PFLEGEVERSICHERUNG
KRANKENPFLEGE
LEISTUNG
HAUT
MAGEN
CALCIUM
ZEIT
HÖHE
INTENTION
FAMILIE
BEURTEILUNG
VERHALTEN