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Noch einmal: Zur Anordnungsund Dokumentationsverantwortung des Arztes

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 3 · S. 115 bis 123

Dokument
88114
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 3 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
115 bis 123
Erschienen: 2005-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im nachstehenden Beitrag soll noch einmal auf das Problem der Schriftlichkeit ärztlicher Anordnungen als Erwiderung auf die Duplik von Sträßner eingegangen werden. Ergänzend ist, um Wiederholungen zu vermeiden, auf meinen Aufsatz Replik auf Sträßner - Rechtsfragen der Telefonnutzung in der Pflege (PflR 2004, 343 ff. ) Bezug zu nehmen. Jeder forensisch tätige Jurist weiß, wie wichtig, ja entscheidungserheblich Fragen der Darlegungsund Beweislast in einem Haftungsprozess sind. Sowohl die in der Replik des Verfassers als auch die in diesem Beitrag zitierten gerichtlichen Entscheidungen belegen dies nicht nur, sie e…

Schlagworte

DOKUMENTATIONSPFLICHT RECHTSPRECHUNG ANORDNUNGSVERANTWORTUNG KOMMUNIKATION PATIENTEN ÄRZTE DOKUMENTATION ZWANG ES KOPF LOGIK PRAXIS ÄRZTINNEN GEDÄCHTNISSTÜTZEN NOTFÄLLE CHARAKTER